Ernst Forsthoff
*13. September 1902 Laar, heute Duisburg
†13. August 1974 Heidelberg
Staatsrechtler, Ordinarius für Öffentliches Recht
Vater: Heinrich Forsthoff, Theologe
Mutter: Emmy Forsthoff
1921: Abitur in Mülheim an der Ruhr
stud. in Freiburg, Marburg und Bonn Rechts- und Staatswissenschaften
Habilitation an der Universität Freiburg
1933: Nachfolger des emigrierten Hermann Heller an der Universität Frankfurt am Main
1933: „Der totale Staat“
1935: Universität Hamburg
1936: Albertus-Universität Königsberg
1937: Mitglied der NSDAP
1938: „Die Verwaltung als Leistungsträger“
1942: Universität Wien
Rede- und Berufsverbots durch die Gestapo
1943: Universität Heidelberg
1945: auf Anordnung der US-Militärregierung aus dem Dienst entlassen
1950: Lehrtätigkeit in Frankfurt
1956: wohnt in Heidelberg, Wolfsbrunnensteige 13
1960: an der Erarbeitung der Verfassung der Republik Zypern beteiligt. Bis 1963 Präsident des zyprischen Verfassungsgerichts
1965: Ehrendoktorwürde der Universität Wien (Verzicht nach Protest sozialistischer Abgeordneter)
1972: Konrad-Adenauer-Preis der Deutschland-Stiftung für Wissenschaft
Zitate aus „Der totale Staat“:
„Hier soll versucht werden, aus dem Sinn der Geschichte, aus den Erfahrungen des 19. und 20. Jahrhunderts und den Ereignissen der neuesten Zeit heraus das Ziel der nationalsozialistischen Revolution in dem totalen Staat zu fixieren.“
„Der totale Staat ist darum ein liberales Wort für eine ganz und gar unliberale Sache, für eine Art staatlicher Gemeinschaft, welche naturgemäß eine mehr als hundertjährige Epoche deutscher Geschichte, eben die liberale, nie wird verleugnen können, die sich aber bewußt von ihr zu trennen sucht, ohne andererseits aus dem bloßen Gegensatz zum 19. Jahrhundert verstanden werden zu können.“
„Darum wurde der Jude … zum Feind und mußte als solcher unschädlich gemacht werden“.
„Die Führergewalt ist umfassend und total; sie vereinigt in sich alle Mittel der politischen Gestaltung; sie erstreckt sich auf alle Sachgebiete des völkischen Lebens; sie erfasst alle Volksgenossen, die dem Führer zu Treue und Gehorsam verpflichtet sind.“
„Die Freiheit ist heute politisch diskreditiert, denn man setzt sie weitgehend gleich mit der individuellen Freiheit, mit der Sicherung des Individuums gegen den Zugriff des Staates. Diese Freiheit ist überwunden.“
Veröffentlichungen:
Der totale Staat. 1. Aufl. Hamburg 1933, 2. Aufl. 1934
Deutsche Geschichte seit 1918 in Dokumenten. 1. Aufl. Leipzig 1935, 2. Aufl. 1938, 3. Aufl. 1943
Die Verwaltung als Leistungsträger. 1938
Deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit. 1. Aufl. 1940, 4. Aufl. 1972
Lehrbuch des Verwaltungsrechts. Bd. I: Allgemeiner Teil, 1. Aufl. 1950, 10. Aufl. 1973
Verfassungsprobleme des Sozialstaates. 1954
Rechtsstaat im Wandel. Verfassungsrechtliche Abhandlungen 1950 – 1964. 1964
(Hg), Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit. 1968
Der Staat der Industriegesellschaft. 1971
Literatur:
Karl Doehring (Hg.), Festgabe für Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag. Mit Forsthoff-Bibliographie. München 1967, S. 189-215
Roman Schnur (Hg.), Festschrift … zum 70. Geburtstag. München 1972. 2. Aufl. 1974
Ulrich Storost, Staat und Verfassung bei Ernst Forsthoff. Frankfurt am Main 1978
Gerhard Mauz, Ernst Forsthoff und andere…, in: Karl Corino (Hg.), Intellektuelle im Bann des Nationalsozialismus. Hamburg 1980, S. 193 – 203
Christian Schütte, Progressive Verwaltungsrechtswissenschaft auf konservativer Grundlage. Zur Verwaltungsrechtslehre Ernst Forsthoffs. Berlin 2006
Briefwechsel Ernst Forsthoff – Carl Schmitt (1926-1974). Hgg. Angela Reinthal, Reinhard Mußgnug und Dorothee Mußgnug, unter Mitarbeit von Gerd Giesler und Jürgen Tröger. Akademie, Berlin 2007
Bernd Rüthers, Überlebende und überlebte Vergangenheiten. Zwei Starjuristen einer Diktatur unter sich, in Zs. Myops. Berichte aus der Welt des Rechts, Heft 4, 2008, S. 67 – 75
Florian Meinel, Der Jurist in der industriellen Gesellschaft: Ernst Forsthoff und seine Zeit. Berlin 2011. 2. Aufl. 2012
Moritz Assall, Deutsche Lebensläufe – wie NS-Rechtswissenschaftler nach 1945 weiter lehrten und schrieben, In Forum Recht (FoR), 2007, S. 44f.